Kopfhörer im Straßenverkehr: Orientierung an der GTÜ-Empfehlung

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In bestimmten Situationen können Kopfhörer im Straßenverkehr sinnvoll sein, z.B. als Freisprechanlage.

Beeinträchtigung der Hörfähigkeit durch Kopfhörer im Straßenverkehr

Fahrer sollten darauf achten, ihre Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht durch das Tragen von Kopfhörern zu beeinträchtigen.

Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr kann zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung von wichtigen Warnsignalen wie Sondersignalen von Rettungsfahrzeugen führen. Insbesondere Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung sind hier problematisch, da sie Umgebungsgeräusche weniger gut wahrnehmen lassen. Verkehrsteilnehmer, die trotzdem Kopfhörer tragen und in einen Unfall verwickelt werden, können laut Versicherern eine Teilschuld bekommen. Daher ist es ratsam, im Straßenverkehr auf den Einsatz solcher Kopfhörer zu verzichten und die Umgebungsgeräusche bewusst wahrzunehmen.

Fußgänger sollten beim Tragen von Kopfhörern vorsichtig sein, da sie wichtige Umgebungsgeräusche, wie Fahrradklingeln oder herannahende Autos, möglicherweise nicht vollständig hören können. Insbesondere Elektrofahrzeuge wie E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb erzeugen aufgrund ihrer geringeren Lautstärke möglicherweise weniger Aufmerksamkeit. Diese Fahrzeuge sind jedoch immer häufiger im Straßenverkehr anzutreffen.

Als Freisprechanlage eingesetzte Kopfhörer ermöglichen es dem Fahrer, sein Smartphone per Sprache zu steuern, ohne gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Dies bietet eine legale Möglichkeit, elektronische Geräte im Fahrzeug zu nutzen, ohne sie in die Hand nehmen oder halten zu müssen.

Kopfhörer sollten im Straßenverkehr sparsam verwendet werden, um das Unfallrisiko zu minimieren.

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