Spieler haben Recht auf Rückzahlung bei Verstößen gegen Glücksspielverbot

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem bahnbrechenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil markiert einen weiteren Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und bietet den Spielern eine solide rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Erfolgsaussichten haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rechtsanwalt betont: Spieler können bei Verstoß gegen Glücksspielverbot Verluste zurückfordern

Spieler haben das Recht, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, so das Oberlandesgericht Oldenburg.

Verstoß gegen Verbot führt zur Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten

Ein Mandant, der zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen hat, konnte dank der Unterstützung von CLLB Rechtsanwälte erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro erwirken. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte aber keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Die Klage basierte auf dem Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag.

Erfolg vor Gericht: Rückzahlung von Verlusten bei illegalen Online-Glücksspielen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Gerichtsverfahren entschieden, dass die Beklagte, die illegal Online-Glücksspiele angeboten hat, die Verluste eines Klägers zurückerstatten muss. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Dieses Verbot dient dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

Rückzahlungsanspruch bei unbekannter Illegalität des Angebots bestätigt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in diesem Fall entschieden, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten den Anspruch auf Rückzahlung nicht beeinträchtigt. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Spieler das Verbot gekannt oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

Keine Erlaubnis in Deutschland: OLG bestätigt Verbot von Online-Glücksspielen

Die Beklagte beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit auszusetzen. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch versäumt, so das OLG Oldenburg.

Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten: Urteil bestätigt

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Chancen haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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